ACI Importwagenhandel GmbH
Spezialwerkstatt - Oldtimer - Youngtimer - Sportwagen - markenungebundene Fachwerkstätte
ACI Spezialwerkstatt GmbH

AGB

Nachstehende Geschäftsbedingungen sind Vertragsinhalt für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer der ACI Spezialwerkstatt GmbH und dem Auftraggeber im nachfolgenden auch Kunde genannt:

 

I. Gewährleistung für Reparaturarbeiten:

 

Der Auftragnehmer leistet Gewähr für durchgeführte Instandsetzungsarbeiten und für die eingebauten Teile innerhalb der gesetzlichen Frist. Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer. Die Gewährleistung erfolgt durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel in angemessener Frist und zumutbarer Weise. Ist die Behebung nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so ist angemessen Ersatz zu leisten.

 

Voraussetzung zur Ausführung der Leistungen im Rahmen der Gewährleistung ist, dass der Auftraggeber den Reparaturgegenstand dem Auftragnehmer in dessen Betrieb auf eigene Kosten und Gefahr überstellt. Ist eine Überstellung unmöglich oder untunlich, ist der Auftragnehmer zu verständigen. Dieser hat dann die Möglichkeit entweder die Überstellung auf seine Kosten und Gefahr oder die Durchführung der Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung bei einem anderen Betrieb, zu dem die Überstellung durch den Auftraggeber tunlich ist, durchzuführen. Diesbezüglich steht dem Auftragnehmer das Wahlrecht zu.

Zur Durchführung einer Ersatzvornahme ist der Auftraggeber erst dann berechtigt, wenn der Auftragnehmer dies ausdrücklich schriftlich zustimmt bzw. der Auftragnehmer unberechtigt die Gewährleistung ablehnt.

Nicht abdingbare  Rechte des Auftraggebers auf Wandlung werden dadurch nicht berührt.

 

Der Arbeitsauftrag umfasst die Ermächtigung zu Probe, Aufbereitungs- und Überstellungsfahrten bzw. Fahrten zur §57a Begutachtungsstelle, auf Versicherungsdeckung des Kunden.

 

 

II. Gewährleistung für den Verkauf von Kraftfahrzeugen / Sachmängel:

 

Der Auftragnehmer leistet für von ihm verkaufte Kraftfahrzeuge für ein Jahr Gewähr. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag der Übernahme des Kraftfahrzeuges. Grundlage der Gewährleistung ist die Zustandsklassifizierung, welche im Zuge des Verkaufes des Kraftfahrzeuges angefertigt wird. 

 

Eine Gewährleistung für Sachmängel  ist ausgeschlossen, wenn das Fahrzeug ohne gültige Plakette gemäß § 57 a KFG verkauft wird, sowie wenn dieses ausdrücklich als “Bastlerfahrzeug“ oder „Fahrzeug zum Ausschlachten“ oder „zum Preis der besonderen Vorliebe“ verkauft wird.

 

Eine Haftung für Sachmängel ist ebenso ausgeschlossen wenn es sich um einen Dienstleistungsauftrag handelt – insbesondere ist dies der Fall, wenn der Kunde (Auftraggeber) den Lieferanten/Händler selbst auswählt, ein bestimmtes Fahrzeug bei diesem Händler auswählt, das Fahrzeug ggf. selbst vor Ort begutachtet und die ACI Spezialwerkstatt GmbH mit der Beschaffung dieses speziellen Fahrzeuges beauftragt. Dies ist zB der Fall, wenn  Kunden Ihr Fahrzeug auf Fahrzeugportalen wie mobile oder autoscout auswählen. Die ACI Spezialwerkstatt GmbH übernimmt keinerlei Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität, etwaige Falschangaben, Unvollständigkeiten oder Täuschungen auf Autobörsen/Autoplattformen (zB auch bei Falschangaben hinsichtlich der CO2 Angaben).

Wird die ACI Spezialwerkstatt GmbH mit dem Ankauf eines Fahrzeuges für einen Kunden beauftragt, ist diese nicht verpflichtet das Auto auf eventuell zuvor verbaute Elemente/installierte Software zur Leistungssteigerung („Tuning“) zu überprüfen und kann daraus resultierend auch keine Haftung/Gewährleistung auf eventuelle Folgeschäden oder in weiterer Folge abgelehnte Versicherungsleistungen übernehmen.

Gewährleistungs- und Sachmängelansprüche sind beim Auftragnehmer schriftlich geltend zu machen.

 

 

III. Erfüllungsort und Zahlung des Werklohns bzw. Kaufpreises:

 

Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Der Instandsetzungsauftrag bzw. der Kaufvertrag ist erst dann erfüllt, wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß in Stand gesetzt und der Auftraggeber den Werklohn bzw. den Kaufpreis bei Übernahme des Fahrzeuges am Sitz des Auftragnehmers in bar (oder vorab per Banküberweisung) berichtigt, und sodann der Auftragnehmer das Fahrzeug an den Auftraggeber übergibt.

 

Für Klagen gegen den Auftragnehmer ist das Bezirksgericht Deutschlandsberg zuständig.

 

 

IV. Eigentumsvorbehalt, Zahlungsverzug & elektronische Rechnungslegung:

 

Alle gelieferten, am Fahrzeug anmontierten, ersetzten Teile bzw. gelieferte Fahrzeuge bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers ACI Spezialwerkstatt GmbH. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit der elektronischen Rechnungsübermittlung einverstanden.

 

Der Kaufpreis für Fahrzeuge ist allerspätestens bei Lieferung/Abholung Zug um Zug gegen die gleichzeitige Übernahme des Fahrzeuges samt Typenschein und allfälligen weiteren Papieren, die zum Fahrzeug gehören, in bar zu bezahlen, widrigenfalls das Fahrzeug nicht übergeben/übernommen werden kann.

 

Für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung von Verzugszinsen. Der Kunde ist darüber hinaus auch zum Ersatz anderer, durch seinen schuldhaften Verzug verursachter Schäden verpflichtet. Dazu gehören insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender, außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

 

IVa. Zurückbehaltungsrecht: der Auftragnehmer ist berechtigt, das reparierte, instandgesetzte bzw. verkaufte Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung des Werklohns bzw. Kaufpreises zurückzuhalten.

 

V. Kostenvoranschlag:

 

Sofern der Auftraggeber vor Durchführung von Reparaturarbeiten bzw. vor Kauf eines Fahrzeuges die Erstellung eines Kostenvoranschlages wünscht, ist dieser grundsätzlich kostenpflichtig. Die Kosten hierfür bestimmen sich nach dem tatsächlichen Aufwand des Auftragnehmers zur Feststellung der Reparaturmaßnahmen bzw. nach dem tatsächlichen bürokratischen Aufwand der Abklärung bei Fahrzeugankäufen. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aus diesem ein Auftrag erteilt wird.

 

 

VI. Zurverfügungstellung von Ersatzteilen durch den Auftraggeber:

 

Sollte der Auftraggeber dem Auftragnehmer von ihm besorgte Ersatzteile, neu oder gebraucht, zur Reparatur zur Verfügung stellen, gewährt der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Funktion dieser zur Verfügung gestellten Ersatzteile keine wie immer geartete Gewähr. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber allenfalls davon informieren, ob die zur Verfügung gestellten Ersatzteile zur Reparatur geeignet sind. Der Auftragnehmer behält sich vor, für mitgebrachte Ersatzteile eine Bearbeitungsgebühr von 10%-30% des Materialwerts zu verrechnen.

 

 

VII. Abholung der Fahrzeuge / Lieferung / Lieferverzug:

 

Der Auftraggeber hat das vom Auftragnehmer instandgesetzte/gekaufte Fahrzeug nach Anzeige der Fertigstellung innerhalb von 5 Tagen ab Zugang der Anzeige am Standort des Auftragnehmers abzuholen und die Reparatur/das Fahrzeug aller spätestens bei Übernahme in bar zu bezahlen, wenn nicht anders ausdrücklich vereinbart. Eine Überstellung des Fahrzeuges an einen vom Auftraggeber gewünschten Ort ist kostenpflichtig, und erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber das Fahrzeug nicht innerhalb von 5 Tagen abholt und die Rechnung nicht begleicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, bis zur tatsächlichen Abholung des Fahrzeuges eine Standgebühr von Euro 19,- zzgl. 20 % USt. pro Tag in Rechnung zu stellen.

 

 

VIII. Bestellung von Fahrzeugen & Preise:

 

Wird der Auftragnehmer beauftragt, ein Kraftfahrzeug für den Kunden zu suchen und zu besorgen, so hat der Auftraggeber bzw. Käufer eine Anzahlung von 80% des Fahrzeugpreises an den Auftragnehmer zu leisten. Die Anzahlung hat auf unser Anzahlungskonto  der Raiffeisen-Landesbank-Steiermark zu erfolgen.  Mit Erlag dieses Betrages kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Käufer zustande. Der Restbetrag ist spätestens bei Abholung des Fahrzeuges in bar zu leisten. Anstelle einer Anzahlung kann auch eine gültige Bankgarantie oder Finanzierungszusage einer Leasinggesellschaft hinterlegt werden – für den zusätzlichen Aufwand einer Bankgarantie verrechnen wir 40 Euro Bearbeitungsgebühr bzw. anfallende Bankspesen und Zinsen.

 

Der Kaufvertrag eines Neu- bzw. Gebrauchtwagen umfasst die Ermächtigung der ACI Spezialwerkstatt GmbH zu Probe-, Aufbereitungs- und Überstellungsfahrten bzw. Fahrten zur §57a Begutachtungsstelle.

 

Der angegebene Preis bei Vertragsabschluss ist bindend. Ausnahmen:

 

  • Bei einem Modellwechsel durch den Hersteller oder wenn anstelle des ursprünglich bestellten Fahrzeuges ein sogenanntes Facelift Modell ausgeliefert wird und es dadurch zu einer allgemeinen Preiserhöhung kommt.
  • Bei Fahrzeugen, die eine Lieferzeit von mind. 6 Monaten aufweisen, also bei jenen Fahrzeugen, wo der vereinbarte Liefertermin mind. 6 Monate nach Vertragsabschluss liegt.
  • Wenn es nach Auftragserteilung durch den Kunden zu einer Preisänderung beim Lieferanten kommt.
  • Wenn der Hersteller die Serienausstattung ändert, das Fahrzeug somit über eine höherwertige Ausstattung verfügt und es aus diesem Grund zu einer Preiserhöhung kommt.
  • Die Beantragung einer Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung bei Fahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis.
  • Eventuell notwenige Umbauten für eine Zulassung in Österreich.
  • Die kalkulierte NoVA kann durch die ACI Spezialwerkstatt GmbH erst nach Erhalt des Datenblattes bzw. der österr. Papiere anhand des angegebenen CO2-Wertes mit Sicherheit berechnet werden – bei Vertragsabschluss werden Werte/Angaben des Händlers/Verkäufers herangezogen und sind ohne Gewähr. Die ACI Spezialwerkstatt GmbH ist ermächtigt, gegebenenfalls den NoVA-Satz bei der Endrechnung an den Kunden nachzubessern bzw. zu korrigieren.

 

 

Die von uns verkaufte Ware stellt eine Holschuld dar. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung. Eine Überstellung des Fahrzeuges an einen vom Auftraggeber gewünschten Ort ist kostenpflichtig, und erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.

 

 

Aus importtechnischen Gründen kann es zu Zulassungen im Ausland kommen.

 

 

IX. Rücktritt vom Vertrag bei Kauf eines Fahrzeuges:

 

Sollte der Käufer aus von ihm zu vertretenden Umständen vom Kaufvertrag zurücktreten, so ist mit Zugang der Rücktrittserklärung eine Stornogebühr (Pönale) von 10 % des Fahrzeugpreises, sowie die Erstattung der Beschaffungs- und Nebenkosten samt Transportkosten, zur Zahlung fällig. Die 10%ige Stornogebühr sowie die Transport-, Beschaffungs- und Nebenkosten werden vom Auftragnehmer von der erlegten Anzahlung abgezogen bzw. in Rechnung gestellt, und der restliche Geldbetrag wird dem vom Kaufvertrag zurück getretenen Käufer binnen einer Woche wieder ausgefolgt.

 

Für den Fall, dass der Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsrücktrittes das bestellte Fahrzeug bereits angekauft hat, werden dem vom Kaufvertrag zurück getretenen Käufer auch jene Kosten in Rechnung gestellt, welche durch den Vertragsrücktritt (allfälliger Mindererlös des Kraftfahrzeuges) dem Auftragnehmer entstanden sind. Der vom Vertrag zurückgetretene Käufer ist dem Auftragnehmer diesbezüglich zum Schadenersatz verpflichtet.

 

 

X. Insolvenz des Auftraggebers:

 

Für den Fall der Insolvenz des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt unverzüglich vom Werkvertrag bzw. Kaufvertrag  zurückzutreten.

 

 

XI. Widerrufsbelehrung / Widerrfsrecht im Falle eines Fernabsatzgeschäftes:

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gru?nden diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Fahrzeug in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufs recht auszuüben, müssen Sie uns (Firma, Anschrift, Telefax, Email) mittels einer eindeutigen Erklärung, über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Ein Widerrufsrecht besteht nach den gesetzlichen Vorgaben unter anderem nicht bei kundenspezifischen Anfertigungen oder bei Bestellungen, die eindeutig auf persönlichen Bedürfnissen zugeschnitten sind, oder die für den Kunden eigens beschafft worden sind.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, wenn Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, Abholung bei uns, gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Sie haben das Fahrzeug unverzüglich und in jedem Fall spätestens vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zu übergeben. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rückgabe des Fahrzeugs. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust des Fahrzeugs aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

 

XII Lieferverzug:

 

Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Auftraggeber jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

Sollte der Auftragnehmer oder sein Lieferant aufgrund höherer Gewalt oder Betriebsstörungen, die den Auftragnehmer daran hintern, das Fahrzeug in der vereinbarten Zeit zu liefern, ändern sich die Lieferfristen um die Dauer der bedingten Störungen.

 

 

XIII Gewerblicher Verkauf / Export:

 

Die bei uns gekauften Kraftfahrzeuge sowie unfallbeschädigte Kraftfahrzeuge werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, das bezieht sich auch auf verdeckte Mängel, die über die offensichtlichen Schäden, Kilometerstand sowie weitere Unfälle (Unfallhistorie) etc. hinausgehen. Demzufolge können Schäden durch Unfälle an der Bodengruppe oder an Motor und Getriebe nicht ausgeschlossen werden. Käufer sind daher zuvor verpflichtet, sich über den Schadensumfang selbst zu informieren (z.B. mit Hilfe einer Kfz-Werkstatt) oder sich einer sachverständigen Person zu bedienen. Sofern es sich um ein Unfallfahrzeug handelt kann eine fachgerechte Reparatur der Unfallschäden nicht zugestanden werden. Weitere Lackierungen und Mängel werden nicht ausgeschlossen. Ist der Käufer ein Unternehmer / eine juristische Person, der/die bei Abschluss des Vertrages einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit nachgeht, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.

 

 

XIV Datenschutz:

 

Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass die personenbezogene Daten, die im Zuge der Registrierung auf unserer Homepage, bei der Anbahnung und Abwicklung eines Vertrages angegeben werden, gespeichert und verarbeitet sowie an Dritte weitergegeben werden dürfen. Darüber hinaus stimmt der Kunde zu, dass Fotos von der von der Fahrzeugübernahme mit Nennung des Namens des Auftraggebers auf unserer Homepage www.mein-importwagen.at und auf facebook veröffentlicht werden dürfen.

 

 

XV. sonstige Bestimmungen:

 

Zusätzliche Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber  bedürfen der Schriftlichkeit, um vertragsgegenständlich zu werden.

 

Webauftritt realisiert durch web2future.at
envelope

Ihre Anfrage - einfach und bequem

Ich willige ein, dass Austria Car Import die von mir übermittelten Informationen und Kontaktdaten dazu verwendet, um mit mir anlässlich meiner Kontaktaufnahme in Verbindung zu treten, in diesem Zusammenhang zu kommunizieren und meine Anfrage zu bearbeiten und abzuwickeln. Dies gilt insbesondere für die Verwendung der E-Mail-Adresse und der Telefonnummer zu den vorgenannten Zwecken.

Die Datenschutzerklärung kann hier eingesehen werden.